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Allgemeine Informationen für Kroatien |
Reisedokumente
- Reisepass oder ein gültiger Personalausweis
- ein vorläufiger Personalausweis wird nicht anerkannt
- keine Visumspflicht für Aufenthalte bis zu 90 Tagen
bei Kindern: - der deutsche Kinderausweis wird anerkannt (auch wenn in der Praxis nicht immer ein Lichtbild gefordert wird, ist nach den geltenden kroatischen Vorschriften auch für Kinder ein Ausweis mit Lichtbild vorgeschrieben)
- die Eintragung von Kindern in den Reisepass eines Elternteils ist zur Einreise ebenfalls ausreichend
- alleinreisende Minderjährige benötigen eine Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten.
- Das Einreisedokument (Personalausweis / Pass / Kinderausweis) muss für die Dauer des Aufenthalts gültig sein
- Ausländer, die sich für mehr als 24 Stunden in Kroatien aufhalten, müssen sich bei der örtlichen Polizei anmelden(In der Regel wird dies durch den Vermieter, den Campingplatz oder die Reiseagentur veranlasst. Bei Ortswechsel ist eine erneute Anmeldung zwingend erforderlich)
Zollvorschriften
- Ausländische Währungen können unbeschränkt ein-und ausgeführt werden
- Ein- und Ausfuhr von Kuna: bis 2.000 HRK
- Alle wertvollen Gegenstände, die über den Rahmen des gewöhnlichen Reisegepäcks hinausgehen, muß man an der Grenze deklarieren.
- Für die Einreise mit Haustieren benötigen Sie einen internationalen Veterinärausweis mit dem Nachweis über die Tollwutimpfung, die mindestens 15 Tage und höchstens 6 Monte alt sein darf.
- Für die Einfuhr von Jagd- oder Sportgewehren besteht eine Anmeldepflicht (erfolgt durch Eintragung in das Reisedokument)
- Ausländische Staatsbürger können bei der Ausreise an der Grenze die Mehrwertsteuer (PDV) zurückbekommen für Waren, die teuerer als 500 Kuna waren, und für die ein bescheinigtes Formular "Poreski cek" (Tax cheque) vorliegt.
- Nach dem kroatischen Ausländergesetz vom 01.06.2004 müssen Ausländer nachweisen können, dass sie über ausreichende Mittel verfügen. Von Reisenden ohne Visapflicht können die Grenzbehörden bei der Einreise im Einzelfall einen entsprechenden Nachweis verlangen (Tagessatz 100 €, bei nachgewiesener Buchung 50 €). Der Nachweis kann in Form von Kredit- und Bankkarten, Schecks oder anderen finanziellen Mitteln erfolgen
weitere Informationen: Zollverwaltung der Republik Kroatien
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